ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA) Veranstalterei Copyright (c) 2026 Nikolai Radke Alle Rechte vorbehalten. Stand: Juli 2026 ================================================================ LIZENZGEBER Nikolai Radke Charlottenburger Strasse 87 13086 Berlin Kontakt: kontakt@veranstalterei.de Dieser Vertrag richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des Paragraphen 14 BGB. Ein Erwerb durch Verbraucher ist nicht vorgesehen. ================================================================ BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFAELTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. Mit der Installation oder Nutzung von Veranstalterei erklaeren Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden. ================================================================ 1. VERTRAGSGEGENSTAND UND LIZENZGEWAEHRUNG Nikolai Radke (nachfolgend "Lizenzgeber") gewaehrt Ihnen (nachfolgend "Lizenznehmer") eine nicht-exklusive, nicht- uebertragbare und zeitlich unbefristete Lizenz zur Nutzung von Veranstalterei auf einem einzigen Server fuer einen einzigen Betrieb. Zusaetzlich ist eine weitere Installation zu Test-, Schulungs- oder Umzugszwecken gestattet, sofern diese nicht im Echtbetrieb genutzt wird. Die Software wird ausschliesslich auf der vom Lizenznehmer selbst betriebenen oder von ihm beauftragten Infrastruktur ("Self-Hosting") ausgefuehrt. Eine Bereitstellung als gehosteter Dienst durch den Lizenzgeber ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. 2. LIZENZSCHLUESSEL Der Lizenznehmer erhaelt beim Erwerb einen Lizenzschluessel. Er ist bei der Ersteinrichtung der Software einzugeben und gilt ausschliesslich fuer die nach Ziffer 1 gestattete Nutzung. Der Lizenzschluessel ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben oder veroeffentlicht werden. Aus dem Lizenzschluessel wird eine verkuerzte Kennung ("Lizenz-ID") abgeleitet, die im Impressum der Installation angezeigt wird. Sie dient dem Lizenzgeber zur Zuordnung einer Installation und zur Ueberpruefung der vertragsgemaessen Nutzung. 3. EINSCHRAENKUNGEN Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet: - die Software an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten oder zu unterlizenzieren - die Software auf mehr als einem Server im Echtbetrieb zu betreiben - den Quellcode zu kopieren, zu veraendern, zu dekompilieren oder zu verbreiten, soweit nicht Ziffer 4, Ziffer 7 oder zwingende gesetzliche Vorschriften dies erlauben - Hinweise auf Urheberrecht, Lizenz-ID oder Herkunft der Software zu entfernen oder zu veraendern - die Software fuer rechtswidrige Zwecke zu nutzen 4. SICHERUNGSKOPIEN UND EIGENE ANPASSUNGEN Der Lizenznehmer ist berechtigt, Sicherungskopien der Software und seiner Daten anzufertigen, soweit dies fuer den bestimmungs- gemaessen Betrieb und die Datensicherung nach Ziffer 9 erforderlich ist. Anpassungen der Software fuer den eigenen internen Gebrauch sind zulaessig. Der Lizenzgeber uebernimmt fuer angepasste Fassungen keine Gewaehrleistung; Ziffer 11 bleibt unberuehrt. Eine Weitergabe angepasster Fassungen an Dritte ist nicht gestattet. 5. UEBERTRAGUNG BEI BETRIEBSUEBERGANG Abweichend von Ziffer 1 darf die Lizenz auf einen Rechtsnach- folger uebertragen werden, wenn der Betrieb, fuer den sie erworben wurde, veraeussert oder uebergeben wird. Voraussetzung ist, dass der Lizenznehmer die Nutzung vollstaendig einstellt, saemtliche Kopien loescht, der Erwerber die Bedingungen dieses Vertrags anerkennt und die Uebertragung dem Lizenzgeber in Textform angezeigt wird. 6. EIGENTUM UND URHEBERRECHT Die Software Veranstalterei sowie alle zugehoerigen Rechte, insbesondere Urheber- und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Lizenzgeber. Diese Lizenz uebertraegt kein Eigentum an der Software, sondern ausschliesslich das oben beschriebene Nutzungsrecht. 7. BESTANDTEILE DRITTER Die Software enthaelt Komponenten Dritter, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen, insbesondere Open-Source- Komponenten. Fuer diese Bestandteile gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen; die Einschraenkungen nach Ziffer 3 finden auf sie keine Anwendung. Eine Uebersicht der verwendeten Komponenten und ihrer Lizenzen liegt der Software bei und ist ausserdem innerhalb der Anwendung einsehbar. 8. DATENSCHUTZ Die Software wird ausschliesslich auf der vom Lizenznehmer betriebenen oder beauftragten Infrastruktur ausgefuehrt. Der Lizenzgeber hat keinen Zugriff auf die mit der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten der Kunden, Mitarbeiter und Geschaeftspartner des Lizenznehmers und uebermittelt keine solchen Daten an sich selbst oder an Dritte. Hiervon unberuehrt bleibt die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Bezug der Software und der Lizenzpruefung, insbesondere beim Herunterladen der Installationsdateien und bei der Ersteinrichtung. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den mitgelieferten Datenschutzhinweisen. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fuer den Betrieb der Software ist allein der Lizenznehmer. Dieser ist insbesondere selbst verantwortlich fuer: - das Vorliegen einer Rechtsgrundlage fuer die Verarbeitung und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen - die Wahrung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Loeschung) - die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Massnahmen - die Fuehrung eines Verzeichnisses von Verarbeitungs- taetigkeiten, soweit erforderlich Ein Auftragsverarbeitungsverhaeltnis im Sinne des Artikels 28 DSGVO zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer wird durch diesen Vertrag nicht begruendet. 9. DATENSICHERUNG Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich fuer die regelmaessige Sicherung seiner Daten. Die Software stellt hierfuer Funktionen bereit; deren Einrichtung, Ausfuehrung und Ueberpruefung obliegt dem Lizenznehmer. 10. BETRIEBSUMGEBUNG Der Betrieb der Software setzt eine geeignete Serverumgebung voraus. Beschaffung, Betrieb, Absicherung und Aktualisierung dieser Umgebung, einschliesslich des Betriebssystems, obliegen dem Lizenznehmer. Die Anforderungen ergeben sich aus der Dokumentation. 11. GEWAEHRLEISTUNG Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich abschliessend aus der zum Zeitpunkt der Ueberlassung gueltigen Dokumentation. Eine darueber hinausgehende Beschaffenheit oder die Eignung fuer einen bestimmten Zweck wird nicht zugesichert. Der Lizenzgeber uebernimmt keine Gewaehr dafuer, dass die Software ununterbrochen oder fehlerfrei laeuft. Im Uebrigen gelten die gesetzlichen Maengelrechte nach Massgabe der nachstehenden Haftungsbeschraenkung. 12. EINFUEHRUNGSPHASE Die Software befindet sich bis auf Widerruf durch den Lizenzgeber in einer Einfuehrungsphase. Sie ist vollstaendig nutzbar und wird aktiv weiterentwickelt. Der Lizenznehmer erwirbt sie waehrend dieser Phase zu einem verguenstigten Einfuehrungspreis. Der Lizenznehmer ist sich bewusst, dass in dieser Phase in einzelnen Bereichen noch Anpassungen und Verbesserungen erfolgen und vereinzelt Fehler auftreten koennen. Der Lizenzgeber ist bemueht, gemeldete Fehler im Rahmen der Weiterentwicklung zeitnah zu beheben. Die gesetzlichen Maengelrechte des Lizenznehmers sowie die Regelungen zu Gewaehrleistung (Ziffer 11) und Haftung (Ziffer 13) bleiben hiervon unberuehrt. 13. HAFTUNGSBESCHRAENKUNG Der Lizenzgeber haftet unbeschraenkt: - bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit - bei der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes - im Umfang einer ausdruecklich uebernommenen Garantie Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmaessig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fuer Datenverluste, soweit diese bei ordnungs- gemaesser und zumutbarer Datensicherung durch den Lizenznehmer (Ziffer 9) vermeidbar gewesen waeren. 14. SICHERHEITSUPDATES, FUNKTIONSUPDATES UND SUPPORT Der Lizenzgeber stellt fuer die Software mindestens bis zum 31.12.2032 kostenlose Sicherheitsupdates bereit, soweit zur Behebung von Schwachstellen erforderlich. Die Bereitstellung erfolgt ueber die mitgelieferten Aktualisierungsfunktionen; das Einspielen obliegt dem Lizenznehmer. Funktionsupdates und Weiterentwicklungen erfolgen nach freiem Ermessen des Lizenzgebers. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter neuer Funktionen besteht nicht. Ein Anspruch auf Support, Wartung oder Pflege besteht nicht. Derartige Leistungen werden, sofern gewuenscht, ausschliesslich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und gegen gesonderte Verguetung erbracht. 15. VERTRAGSLAUFZEIT UND KUENDIGUNG Die Lizenz wird zeitlich unbefristet erteilt. Sie erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer in erheblicher Weise gegen die Bedingungen dieses Vertrags verstoesst. Mit Erloeschen der Lizenz hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software einzustellen und vorhandene Kopien zu loeschen. Das Recht des Lizenznehmers, seine eigenen Daten zu exportieren und aufzubewahren, bleibt hiervon unberuehrt. 16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist. 17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrags beduerfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so beruehrt dies die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht. ================================================================ Bei Fragen wenden Sie sich an: kontakt@veranstalterei.de ================================================================